Schutz für Anrainer und Umwelt

Über 350 Paschinger fordern Schutz für Anrainer und Umwelt

Die geplante Rodung und Errichtung neuer Trainingsfelder bei der Pfanzaglgutstraße in Wagram stellt einen erheblichen Eingriff in das Leben der Anwohner dar.

Die ablehnende Haltung der FC Juniors GmbH zur Anpassung des Baurechtsvertrags lässt bezüglich Einhaltung der vagen Zusagen zum immissionsarmen Betrieb wenig Ernsthaftigkeit vermuten.

Nachdem der Bürgermeister bei der letzten Gemeinderatssitzung eine Beschränkung der Zuschauerzahl zu den Trainingsplätzen ablehnte, haben sich binnen weniger Tage über 350 Paschinger an die Gemeinde gewandt. Sie fordern Schutz für Anrainer und Umwelt.

Über 350 Paschinger fordern Schutz für Anrainer und Umwelt
Paschinger fordern Beschränkung der Besucheranzahl und Anpassung der Schutzmaßnahmen

Bevor die Bauverhandlung abgeschlossen ist und bevor die geplante Förderung von 3 mal 200.000 EUR ausbezahlt ist, gibt es für die Gemeinde als Eigentümerin der Fläche und als zuständige Baubehörde noch Möglichkeiten diesen Schutz durch Ergänzung des Baurechtsvertrags sicherzustellen.

1. Ermittlung einer geeigneten Besucheranzahl

Durch einen unabhängigen Sachverständigen möge anhand der Parkplatzsituation an der Pfanzaglgutstraße unter Berücksichtigung von Waldbad, Beachvolleyballfeld, Skaterplatz, Waldstadion (Raiffeisen Arena) eine geeignete Besucheranzahl für die Trainingsfelder (Grundstück 1713) ermittelt werden.

Begründung:

Bei dem Verkehrsgutachten des Projektbetreibers wurden keine objektiven Grundlagen, sondern die Fiktion „Alles bleibt so wie es ist“ bewertet. Auch für die eventuell in ein paar Jahren in Aussicht gestellten Parkplätze fehlen objektive Bewertungsgrundlagen. Die vagen Zusagen sind nicht durch eine Bankgarantie oder andere Maßnahmen abgesichert.

Entsprechend der Rodungsbewilligung soll in Wahrheit ein (ober)österreichisches Trainingszentrum entstehen, um mit den Teams wie Red Bull Salzburg konkurrenzfähig zu werden. Bereits jetzt sind durch die Nutzung der Trainingsfelder Verstöße gegen das Parkverbot im angrenzenden Wasserschutzgebiet zu verzeichnen. Aus dem Trainings- und Spielbetrieb auf 2 zusätzlichen Trainingsfeldern sind vermehrt Konflikte zu erwarten. Auch die Zufahrt von Einsatzfahrzeugen zu Wohnhäusern könnte behindert werden.

Eine fachgerechte Ermittlung der vorhandenen Kapazität wird Klarheit bringen, wie die Besucheranzahl eingeschränkt werden muss, um die Konflikte zu begrenzen.

2. Beschränkung der Besucheranzahl

Eine Beschränkung der Besucheranzahl zu den Trainingsfeldern entsprechend Punkt 1 (wenn dies nicht möglich, entsprechend dem Bedarf für den SV Pasching 16) ist in den Baurechtsvertrag aufzunehmen und die in den nächsten 3 Jahren jeweils budgetierten 200.000 Euro Förderungen an diese Beschränkung zu binden.

Begründung:

Gemäß Oö. ROG dürfen Flächenwidmungspläne nur geändert werden, wenn Interessen Dritter nicht verletzt werden (§ 36 Abs. 2 Z 2). Solange nicht tatsächlich weitere Parkmöglichkeiten geschaffen wurden, sollte die Besucheranzahl beschränkt werden, um Konflikte zu reduzieren und das angrenzende Wasserschutzgebiet zu schützen.

Die Trainingsplätze waren nie für Spiele der 2.ten Bundesliga mit Zuschauerbeteiligung gedacht. Beim abendlichen Spiel mit 50 Zuschauern wird trotz Erdwall in der schalltechnischen Untersuchung des LASK bereits jetzt eine Steigerung im südlich gelegenen Wohngebiet um 3 dB(A) auf 54 dB(A) prognostiziert.

Bei einer Erhöhung von 50 auf 100 Zuschauer steigt die angenommene Schallleistung (Lw,A) laut zitierter Studie Dr. Probst weiter um etwa 1 dB an – bei 200 Zuschauer um etwa 2,5 dB – bei 500 Zuschauer um etwa 5 dB.

Da die geplanten Trainingsfelder nicht baulich getrennt sind, kann nicht vorhergesagt werden, an welchem Spielfeldrand sich die Zuschauer befinden werden. Eine abweichende Beschränkung der Besucheranzahl für einzelne Trainingsfelder ist daher (aber auch in Hinblick auf die Parkplatzsituation) nicht sinnvoll.

3. Erfüllung Forderungen der Volkanwaltschaft

Die Forderungen der Volkanwaltschaft vom 22. Oktober 2019 sind zu erfüllen und die in den nächsten 3 Jahren jeweils budgetierten 200.000 Euro Förderungen an die Erfüllung dieser Forderungen zu knüpfen.

Begründung:

Die Volksanwaltschaft musste mehrere Missstände (Art. 148a B-VG) in der Verwaltung der Gemeinde Pasching feststellen (siehe GZ: VA-OÖ-BT/0025-B/1/2019 vom 23.09.2019):

    • Es fehlt insbesondere ein Nachweis, dass die Änderung der Flächenwidmung Interessen Dritter, nämlich der Bewohner des südlich gelegenen Wohngebietes, nicht verletzt.
    • Der Raumordnungsausschuss hätte sich nicht mit der schriftlichen Zusage der Rechtsvertreter der Widmungswerberin zum immissionsarmen Betrieb der Sportanlage begnügen dürfen.
    • Der Baurechtsvertrag vom 4. Februar 2019 um die zugesagten Lärmschutzmaßnahmen ergänzt werden müssen.

Die Gemeinde hat als Eigentümerin der Fläche, als zuständige Baubehörde und bei der geplanten Förderung der Erweiterung noch Möglichkeiten Anpassungen und Auflagen zu erwirken und soll diese auch nutzen.

Details:
19-09-23_VA-OÖ-BT_0025-B_1_2019.pdf
19-11-29_VA-OÖ-BT_0025-B_1_2019.pdf 

4. Umsetzung Empfehlungen Naturschutzbund und Umweltanwaltschaft

Die Empfehlungen des Naturschutzbunds für die Trainingsfelder (Gesprächsprotokoll vom 30.10.2019) sowie der Umweltanwaltschaft sind umzusetzen.

Begründung:

Laut Rodungsbescheid muss im Gegenzug zur Rodung kein einziger Baum in Pasching gepflanzt werden. Da sich nur ein Teil der Ersatzaufforstungsfläche im 5,4 km Radius (Bereich Leonding, Ansfelden, Pucking, …) befinden muss, kann es selbst in diesem großen Bereich zu einer effektiven Verringerung der mit Baumsetzlingen aufgeforsteten Fläche kommen.

Die Gemeinde hat den geringsten Waldanteil in Linz-Land und ist dem Klimabündnis beigetreten (siehe: https://www.klimabuendnis.at/pasching). Zumindest die Empfehlungen Naturschutzbund und Umweltanwaltschaft sind umzusetzen. Neben anderen Punkten beinhaltet dies:

    • Die Restwaldfläche zwischen den Trainingsfeldern und Pfanzaglgutstraße/Poststraße bildet einen Puffer und einen ökologischen Restkorridor. Diese Fläche (im Besitz der Gemeinde Pasching) soll als „Biotopschutzwald“ ausgewiesen und als solcher im Lastenblatt C des Grundbuchs auch gesichert werden (Naturschutzbund; Punkt 2, Absatz 1).
    • Als eingriffsmindernde Maßnahme kann beispielsweise die Herstellung und Etablierung eines naturschutzfachlich hochwertigen „Heidewaldes“ anderorts gesehen werden. Damit diese Maßnahme wirkt, braucht wird es eine ordnungsgemäße Bergung und ein ordnungsgemäßes Aufbringen von Waldboden auf dafür speziell vorbereiteten Flächen (anderorts). Nur dann erhalten die im Boden befindlichen Samen die Möglichkeit, erneut zu keimen. Diese erprobte Maßnahme der Waldsodenverpflanzung trägt dazu bei, dass die geschützten Pflanzenarten nicht verloren gehen. Jedoch müssen diese Arbeiten „Zug um Zug“ erfolgen (Umweltanwaltschaft GZ: UAnw-2019-356346/6 vom 20.09.2019).

Details:
19-10-16_Naturschutzbund_Beratung_Restwald.pdf ,
19-10-04_Bescheid-Aufschiebende Wirkung-NSch-Bescheid

5. Anpassung Vorgaben zur lärmtechnischen Beurteilung

Die Vorgaben zur Berechnung der „Wirkung des Vorhabens“ (Punkt 1.6 Schalltechnische Ergänzungen TGW Arena Pasching – Erweiterung 2019 FC Juniors GmbH vom 14.03.2019) sind anhand folgender Kriterien zu aktualisieren. Sind dadurch Schutzmaßnahmen (Höhe des Erdwalls, Betriebszeiten, …) anzupassen, so sind diese im Rahmen der Bauverhandlung vorzuschreiben:

    1. Die Rodungsbewilligung wurde nur durch das hohe öffentliche Interesse (Konkurrenzfähig mit den Teams von Red Bull Salzburg, SK Rapid Wien oder FK Austria Wien) erteilt. Im Sinne des Worst Case ist bei der künftigen Nutzung von einer sehr hohen Zuschaueranzahl auszugehen, sowie davon, dass bei Spielen grundsätzlich Zuschauer anwesend sind.
    2. Die früheren Zusagen der Gemeinde, dass auf den bestehenden Trainingsfeldern keine Spiele mit Zuschauerbeteiligung erlaubt sind, sind zu berücksichtigen.
    3. Die Einhaltung des Planungsrichtwerts für den Abend (laut aktueller Wirkung des Vorhabens ist bereits eine Hebung der Ist-Lage um bis zu 3 dB als maßgeblich einzustufen) ist sicherzustellen.

Begründung:

Bei der lärmtechnischen Beurteilung des Projektbetreibers wurden keine objektiven Grundlagen, sondern nur 50 Zuschauer bewertet. Unter Widmungs- und Nutzungskonflikte wird im Erläuterungs-bericht festgehalten, dass das relevante Wohngebiet im Süden Lärmwerte von 35 bis unter 45 dB(A) aufweist (Status vor Beginn des Spielbetriebs im Herbst 2018).

Bereits beim abendlichen Spiel mit 50 Zuschauern wird trotz Erdwall eine Steigerung im südlich gelegenen Wohngebiet auf 54 dB(A) prognostiziert. Das bedeutet eine Steigerung um 10 bis 20 dB(A) – d.h. zumindest eine Verdoppelung des empfundenen Lärms! Bei größerer Zuschauerbeteiligung ist mit einer noch deutlich höheren Belastung zu rechnen.

Beim Schutz der Anwohner geht es nicht um ein Abwägen unterschiedlicher Anliegen – die Anwohner haben ein Recht darauf, dass ihre Interessen nicht erheblich verletzt werden (vgl. § 36 Abs. 2 Z 2 Oö. ROG).

Der Antrag der Bürger und Bürgerinnen wurde am 30.11.2019 der Gemeinde übergeben. Am 11.03.2020 wurde der Bescheid vom 16.12.2019 betreffend Bürgerinnen- und Bürger-Initiative „Fußball-Trainingsfelder Wagram, Pfanzaglgutstraße: Wir fordern Schutz für Bürgerlnnen und Umwelt“ aufgehoben (siehe 20-03-11_Bescheid_GM-Unterschriften_Web.pdf).

Derzeit existiert daher kein gültiger Bescheid zum Antrag der Bürger und Bürgerinnen vom 30.11.2019!