Trainings- und Spielkonzept

Das Landesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Trainings- und Spielkonzept (bis zum Ende der tabellarischen Aufstellung) Umweltinformation nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) ist und freier Zugang zu dieser Umweltinformation jeder natürlichen oder juristischen Person ohne Nachweis eines Rechtsanspruches oder eines rechtlichen Interesses zu gewähren ist. Umweltinformation soll für alle verfügbar sein, damit diese bei Entscheidungen beachtet werden kann.

Details siehe: BescheidTrainingskonzept

Damit wurde der von uns aufgezeigte Rechtsirrtum der Forstbehörde Linz-Land bestätigt – Danke an Ernst Sperl für seine Unterstützung.

Die Seite 6 zeigt den Trainingsplan und den 2 Wochenrhythmus der Spiele. Auf der erweiterten Trainingsfläche sollen jeden Samstag und jeden Sonntag Spiele stattfinden!

Für Gutachten und minimale Auflagen zu behaupten „Alles bleibt so wie es ist“ und gleichzeitig für Rodungsbewilligung und Förderungen mit der Notwendigkeit einer massiven Erweiterung zu argumentieren, darf nicht gebilligt werden. Wir haben den Raumausschussvorsitzenden auf diese Diskrepanz hingewiesen und hoffen dass dies bei der nächsten Sitzung behandelt wird.