Auf Basis des Umweltinformationsgesetzes hat uns die Forstbehörde das entsprechend dem Rodungsbescheid (GZ: BHLLForst-2019-71080/27-VM) vorgeschriebene Bewirtschaftungskonzept für den verbleibenden Waldstreifen und die befristete Rodungsfläche (Damm) übermittelt (datiert mit 29.1.2021).
Wir haben eine Prüfung durch eine fachkundige Stelle vereinbart und werden ggf. einen Verbesserungsauftrag einfordern, damit wie vorgesehen die Lärm- und Sichtschutzwirkung von diesem Pufferstreifen nachhaltig erhalten und verbessert wird.