Restwaldkonzept für verbleibenden Waldstreifen

Auf Basis des Umweltinformationsgesetzes hat uns die Forstbehörde das entsprechend dem Rodungsbescheid (GZ: BHLLForst-2019-71080/27-VM) vorgeschriebene Bewirtschaftungskonzept für den verbleibenden Waldstreifen und die befristete Rodungsfläche (Damm) übermittelt (datiert mit 29.1.2021).

21-01-29_Restwaldkonzept

Wir haben eine Prüfung durch eine fachkundige Stelle vereinbart und werden ggf. einen Verbesserungsauftrag einfordern, damit wie vorgesehen die Lärm- und Sichtschutzwirkung von diesem Pufferstreifen nachhaltig erhalten und verbessert wird.