OÖ Umweltanwalt zu Bewirtschaftungskonzept

Von der ersten Aufforstung des Lärmschutzdamms im März 2020 sind beinahe alle gepflanzten Gehölze abgestorben. Wir haben daher Umweltanwalt Dr. Martin Donat eingeladen, um frühzeitig auf erforderliche Nachbesserungen aufmerksam zu machen.

Über die Begehung am 27.05.2021 zur Kontrolle des Bewirtschaftungskonzepts und der bisher durchgeführten Maßnahmen wurde vom Umweltanwalt eine Zusammenfassung erstellt (siehe: Oö_Umweltanwalt-Anmerkungen_Begleitmaßnahmen.pdf). In diesem Dokument sind folgende Punkte enthalten:

    1. Dieser Damm ist als Sicht- und Lärmschutz, aber auch als „psycholgische Barriere“ besonders wichtig.
    2. Wurzelstöcke wurden eingebaut – jedoch etwas sporadisch. Durch den Einbau der Wurzelstöcke als Totholz wurde zwar eine ökologisch sinnvolle Struktur eingebracht, die Verwendung von Wurzelstöcken aus ausschlagfähiges Material, wodurch die Gehölze einen „Startvorteil“ hätten und rascher anwachsen, wurde jedoch nicht gemacht.
    3. Durch üppiges Wachstum der krautigen Pflanzen (Konkurrenz) besteht die Gefahr, dass die Gehölzbepflanzung nicht (gut) aufkommt oder zumindest streckenweise „leidet“.
    4. Der Erfolg der derzeitigen Bepflanzung wird sich bei Fehlen einer Aufwuchspflege und auf Grund des geringen Alters der Setzlinge und des Fehlens ausschlagfähiger Wurzelstöcke erst sehr spät einstellen. Somit ist die Dammaußenfläche als Sonderstandort für krautige Hochstauden interessant, als Sichtschutzwall (über den eigentlichen Erdkörper des Damms hinaus) nur wenig wirksam.
    5. Die Pflanzmaßnahmen erfolgten mit Laubgehölzen mit im Schnitt 1,5 m Höhe.
    6. Auf diesen Ersatzaufforstungsflächen wurden keine Maßnahmen zur Aufwertung ökologischer Strukturen, wie Strukturen aus Totholz (Wurzelstöcke), Reliefierungen, Lesesteinhaufen, (potentiell temporär) wechselfeuchte Bereiche, etc getroffen.
    7. Diese Fläche (im Besitz der Gemeinde Pasching) soll als „Biotopschutzwald“ ausgewiesen und als solcher im Lastenblatt C des Grundbuchs auch gesichert werden… Ohne eine solche Absicherung ist es möglicherweise eine Frage der Zeit und der Interessen, bis der Restwald auf einen schmalen Gehölzsaum zusammenschrumpft. Dies wäre weder aus Sicht des Nachbarschutzes noch des ökologischen (Rest-)Verbunds zielführend.
    8. Im derzeitigen Maßnahmenkonzept finden sich keine nachvollziehbaren Festlegungen über die wenigen (notwendigen) Pflegemaßnahmen des Bestands.
    9. Eine Straßenraumgestaltung – auch durch ergänzende Baum- und Gehölzpflanzungen im weiteren Umfeld wäre sinnvoll – auch im Sinn einer zeitgemäßen Wohnumfeldgestaltung. Bei der Wahl der Baumarten sollte auf das extreme Kleinklima (durch die Flächenversiegelung) und den wenig wuchsfähigen Untergrund Bedacht genommen werden.

Am 11.06.2021 haben wir auf Basis dieser fachlichen Einschätzung über die Forstbehörde um Verbesserungen gebeten.