Einstellung der Bautätigkeit

Wagram am 20.03.2020: Bei der Baustelle zur Errichtung der Trainingsfelder herrscht immer noch rege Bautätigkeit obwohl:

    1. wegen der Corona-Virus Pandemie in Oberösterreich fast der gesamte Baustellenbetrieb zum Schutz aller eingestellt worden ist,
    2. die Gemeinde bekanntgegeben hat, dass Rathaus, Spielplätze, Sportstätten (https://www.pasching.at/Aktuelle_Informationen_und_Massnahmen) geschlossen sind
    3. die Anrainer im laufenden Bauverfahren Einwendungen eingebracht haben.

Die Anrainer fordern den Bürgermeister der Gemeinde Pasching als Baubehörde I. Instanz und als Eigentümer auf, einen sofortigen Baustopp zu erlassen.

Bürgermeister sieht kein rechtliche Möglichkeit die Bauarbeiten einstellen zu lassen. (E-Mail vom 22.03.2020: 20-03-20_Schreiben_Einstellung_Bautätigkeit.pdf)

Nach der von uns eingeholten Rechtsauskunft hat der Bürgermeister sowohl die Möglichkeit als auch die Verpflichtung, die weitere Bauausführung zu untersagen:
Der § 39 Oö BauO. bestimmt, dass mit der Bauausführung erst nach Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides begonnen werden darf. Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig, da rechtzeitig Beschwerde eingelegt wurde (https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=10000411&Paragraf=39)

Der Bürgermeister hat nun den Fall zur Prüfung an die Bauabteilung übermittelt.