Aktueller Stand Aufforstung

Status zu den Ersatzaufforstungen für das LASK Trainingszentrum in Wagram

Stand 22.08.2024

Wir haben von der Forstbehörde die genaue Lage der Ersatzflächen erhalten, die wir nach § 13 Oö. UschG eingefordert hatten – siehe  2024-08-22_BH_LL_Ersatzaufforstungsflaechen.pdf.
Die Rückmeldung zeigt deutlich, warum oft nur ein Bruchteil der gerodeten Fläche als Ersatz tatsächlich aufgeforstet wird:

    • Für die Forstbehörde ist es ausreichend, wenn ein Viertel der Fläche aufgeforstet wird – beim Rest darf auf Naturverjüngung gehofft werden – das ist z.B. bei der Fläche 1 (Gst. Nr.: 1716/1, 1716/2 KG Pasching – Stromtrasse) der Fall.
Ersatzfläche - Stromtrasse 
    • Für die Bewirtschaftung reservierte Flächen zählen zur Aufforstungsfläche. Ist das Aufforstungsteilstück 20 Meter breit und an 2 Seiten wird ein jeweils 5 Meter breiter Weg reserviert, so bleibt nur die halbe Fläche für die Aufforstung (z.B. nördlicher Teil der Fläche 4 – Gst. Nr.: 909/1 KG Pucking I). Wenn eine große Rodungsfläche durch viele, schmale Flächen „ersetzt“ wird, ist dieser Effekt sehr stark.
 

Stand 24.06.2024

Nach Ablauf der letzten von der Forstbehörde mit 12.6.2024 festgesetzten Nachfrist (Siehe Stand 29.04.2024) haben wir uns das Ergebnis der Nachbesserungen der Aufforstungsflächen angesehen…

Wir haben die fehlenden Verbesserungsmaßnahmen der Forstbehörde gemeldet und warten auf eine Auskunft zu den weiteren konkreten Maßnahmen der Forstbehörde.

Stand 29.04.2024

Die Forstbehörde hat uns folgende Antworten übermittelt:

    1. Werden auch Maßnahmen gegen die im Gutachten festgestellten Verbiss- und Fegeschäden gesetzt, damit es nach den Nachbesserungen nicht erneut zu deutlichen Ausfällen kommt?

      Seitens der Rodungswerberin sind – sofern nötig – auch Maßnahmen zum Schutz von Verbiss- und Fegeschäden zu ergreifen.

    2. In Pucking (GstNr. 909/1 bzw. Fläche 4) wurden nur etwa 12.000 m² anstatt der gemeldeten 16.176 m² Fläche tatsächlich bepflanzt. Wird die fehlende Fläche noch ergänzt? Wo?

      Die aufzuforstenden Flächen entsprechen in Summe dem, lt. Bescheid geforderten Ausmaß und sind dementsprechend aufzuforsten. Wie bereits des Öfteren erwähnt, sind Ausfälle stets nachzubessern, so dass der vorgeschriebene Umfang erreicht wird.

    3. Im Gutachten wurde für Pucking auch eine überwiegend Kiefernreiche Kultur festgestellt. Welche Maßnahmen werden gesetzt, damit sich die Fläche nicht zu einer Monokultur entwickelt?

      Es gibt grundsätzlich keine Vorgaben, in Bezug auf Monokultur oder Mischwald, für die Art der Aufforstung. Lediglich die aufzuforstenden Baumarten wurden im Bescheid definiert („ausschließlich standortsgerechte Baumarten, wie Rotbuchen, Stieleichen, Traubeneichen oder Lärchen“). Die Aufforstung mit Kiefern erscheint für den Standort in Pucking aus forstfachlicher Sicht als geeignet, da Kiefern mit den (anspruchsvollen) Bedingungen vor Ort gut zurechtkommen sollten. Darüber hinaus wurden nicht nur Kiefern sondern auch andere Baumarten gepflanzt. Hinzu kommt, dass es am Standort zu einer natürlichen Naturverjüngung mit zusätzlichen anderen Baumarten kommen sollte.

    4. Sie schreiben „Hinsichtlich der anstehenden Verbesserungsmaßnahmen vertritt die Behörde dieselbe Auffassung wie Sie, die Nachbesserungen müssen zeitnahe erfolgen, um noch vor der anstehenden Trockenperiode den Bestand aufzustocken und so weit als möglich zu sichern“. Gibt es konkrete Firsten bis wann die nun geforderten Nachbesserungen und verabsäumten Verbesserungen umgesetzt werden müssen?

      Die Umsetzung hat ehestmöglich, jedoch bis spätestens 12. Juni 2024, zu erfolgen.

Stand 17.03.2024

Wir haben uns vom 8.3. bis zum 17.3. die Ersatzaufforstungsflächen angesehen und dazu eine Fotodokumentation erstellt. In Pucking haben wir zusätzlich eine Zählung und Messung der Setzlinge vorgenommen.

Dies wurde wie folgt durchgeführt:

    • Die Aufforstungsfläche in Pucking besteht aus 2 Teilflächen, die durch einen 11 Meter breiten Korridor (Stromtrasse) getrennt sind.
    • Auf der ersten Teilfläche wurden 7 Reihen gepflanzt (Gesamtlänge 324 Meter).
    • Auf der zweiten Teilfläche wurden 36 Reihen gepflanzt (Gesamtlänge 4.087,50 Meter).
    • Bei der Prüfung der Reihen 5, 15, 25, 35 (Gesamtlänge 476,5 Meter) wurden 247 Föhren und 72 Fichten gezählt.
    • Die Hochrechnung auf die Gesamtlänge aller Reihen (4.411,5 Meter) ergibt 2.287 Föhren und 667 Fichten.
    • Die Zusammensetzung nach Baumarten ergab 22,6% Eichen und 77,4% Föhren.
    • Die Durchschnittliche Höhe der Föhren ist 37 cm.

Die Hochrechnung zeigt, dass nur 2.953 der geforderten 5.392 Setzlinge vorhanden sind (das entspricht 55 %). 4 Jahre nach der Rodung (Jänner 2020) bestehen insgesamt weiterhin folgende Kritikpunkte:

    • Obwohl noch kein deutliches Wachstum festgestellt werden konnte, fällt die Anzahl der Setzlinge deutlich hinter die geforderte Menge (Setzabstand) zurück. Eine der Ursachen liegt sicher darin, dass teilweise kleine, wenig überlebensfähige Setzlinge verwendet wurden.
    • Durch den fehlenden Schutz gegen Wildverbiss und Fegeschäden ist es zu erheblichen Ausfällen gekommen.
    • Durch die Nichteinhaltung der Auflagen bzw. fehlende Umsetzung der geforderten Nachbesserungen ist es bereits zu bedeutenden Verzögerungen gekommen. Zeitnahe Nachbesserungen in diesem Frühjahr wären unbedingt erforderlich, um nicht ein weiteres Halbjahr zu verlieren.
  • Folgende Mängel wurden bei den entsprechenden Aufforstungsflächen erkannt:

Pucking (16.176 m² gemeldete Ersatzfläche zu GstNr. 909/1)

    • Fotodokumentation siehe 2024-03-08_Aufforstung_Pucking_Auswertung.pdf (9 MB)
    • Obwohl noch kein deutliches Wachstum festgestellt werden konnte, entspricht die Anzahl der Pflanzen (Föhren und Eichen) nur etwa 55% der geforderten Menge.
    • Pflege der Aufforstung (Entfernen von Karden, …) wäre dringend erforderlich, um weiteren Schaden abzuwenden.
    • Es ist kein Schutz gegen Wildverbiss und Fegeschäden vorhanden, obwohl Hasen angetroffen wurden und Rehspuren existieren.
    • Vom Ausfall waren die Eichen deutlich stärker betroffen. Bei Nachpflanzung sollte darauf geachtet werden, dass keine Föhren-Monokultur entsteht.

Pasching – Thurnharting – Nähe Poschmayrweg (3.070 m² gemeldete Ersatzfläche zu GstNr. 844)

    • Fotodokumentation siehe 2024-03-12_Aufforstung_Thurnharting.pdf (65 MB)
    • Die Anzahl der verbliebenen Setzlinge ist sehr unterschiedlich. Speziell im südöstlichen Teil wurden die Setzlinge durch hohes Gras überwuchert und es sind sehr viele Ausfälle erkennbar.
    • Kein Schutz gegen Wildverbiss und Fegeschäden, obwohl Rehe vor Ort waren und eine Futterstelle ca. 150 Meter entfernt ist.

Ansfelden Nähe Gschaidstraße 48 (5.600 m² gemeldete Ersatzfläche zu GstNr. 111, 114, 115, 124)

Pasching – Alte Stromtrasse Wagram (1.195 m² gemeldete Ersatzfläche zu GstNr. 1716/1 – Nähe Föhrenweg 2)

Pasching – Lärmschutzdamm Wagram – (Befristete Rodung)

    • Fotodokumentation siehe 2024-03-17_Aufforstung_Erdwall.pdf  (24 MB)
    • Die laut Schreiben der Forstbehörde vom 8.8.2023 vorgeschriebenen Verbesserungen wurden nicht umgesetzt.

 

Stand 21.02.2023

Obwohl mehrere Nachbesserungen vorgeschrieben wurden, ist der LASK laut Forstbehörde seiner Verpflichtung zur Wiederaufforstung nachgekommen. Naturschutzbund sowie Umweltanwaltschaft bekritteln jedoch die Qualität der Maßnahmen (Quelle – TIPS vom 21.02.2023):

Heftige Kritik von Dr. Martin Donat, Umweltanwalt des Landes OÖ:

„Wir haben uns das angesehen. Formell wurde aufgeforstet, ja. Aber ich finde von der Qualität her – was die Aufforstung selbst und den Wildschutz betrifft – ist das weniger als suboptimal“.

„Was ein Trauerspiel ist, sind die jahrelangen Tänze hin und her. Bei so einem großen Projekt, das der LASK hier macht, ist es keine unanständige Forderung, dass sie irgendwann einmal ordentlich ihre Verpflichtungen der Aufforstungen erfüllen. Dann würde es auch nicht zu so vielen Ausfällen kommen und die Behörde müsste nicht wieder den Auftrag geben, nachzubessern“.

„Man soll jetzt einfach ordentliches Pflanzgut nehmen, das bereits drei oder vier Jahre alt ist, einen entsprechenden Schutz machen und in der ersten Zeit eine entsprechende Nachpflege machen. Dann ist auch der Konflikt weg“. „Ich verstehe die Leute sehr gut. Und ich verstehe es nicht – aus Sicht des LASK – dass sie das bei der Ersatzaufforstung nicht ordentlich auf die Reihe bekommen“.

„Rechtlich kann ich hier gar nichts machen. Es ist auch nicht so wenig, dass ich eine Ersatzvornahme machen kann. Zvü zum sterben, zweng zum Leben sozusagen“.

Naturschutzbund OÖ:

Frau Dr. Elise Speta vom Naturschutzbund OÖ ist von der Umsetzung der geforderten Wiederaufforstung auf einer Fläche von knapp 16.000 Quadratmetern in Pucking nicht begeistert:

„Es wurden abwechselnd Föhren und Eichen gepflanzt. Die Setzlinge sind aber leider sehr klein, nicht gegen Wildverbiss geschützt und viele sind auch schon wieder kaputt. Es müsste der Bereich neben den Setzlingen zum Teil auch von Vegetation freigelegt werden, da der kleine Baum sonst zu wenig Licht erhält.“

Wohl nicht die letzte Nachbesserung:

Da kleinere Setzlinge als sonst verwendet wurden und diese bereits von Karden und Weiden überragt werden, ist zu befürchten, dass die nun vorgeschriebenen Nachbesserungen nicht die letzten bleiben. Größere Setzlinge würden natürlich die Überlebenschancen der Pflanzen deutlich erhöhen.

Stand 17.02.2022

Aus der Beantwortung unserer Anfragen durch die Forstbehörde und der Gemeinde Pasching ergibt sich: Bisher ist nur etwa 40% der eigentlich bis spätestens 31.12.2021 vorgeschrieben Ersatzaufforstung vorhanden. Die Ersatzaufforstung gliedert sich in folgende Bereiche:

    • 19,87% Ansfelden
    • 18,97% durch die Gemeinde in Pasching zur Verfügung gestellt
    • 3,83%   durch Private in Pasching zur Verfügung gestellt

Zusätzlich teile uns die Forstbehörde zur Kontrolle der Aufforstung mit (siehe Antwort der Forstbehörde – 2022-02-10_BHLLForst-Stand-Ersatzaufforstung.pdf):

Eine Aufforstung gilt als gesichert, wenn sie durch mindestens drei Wachstumsperioden angewachsen ist und eine nach forstwirtschaftlichen Erfordernissen ausreichende Pflanzenzahl aufweist. Wird die Aufforstung ordnungsgemäß durchgeführt und betreut, kann davongegangen werden, dass die behördliche Überprüfung nach dem vierten Jahr der Aufforstung abgeschlossen ist.

Wenn man bedenkt, dass es etwa 100 Jahre dauert bis 1 cm Humusschicht entsteht, eine sehr kurze Zeit.

Nach Auskunft durch Bürgermeist Markus Hofko werden von der Gemeinde keine weiteren Grundstücke für die Ersatzaufforstung zur Verfügung gestellt.

Stand 03.11.2021

Wir haben beim Bürgerforum in Wagram erfahren, dass 800 Gehölzsetzlinge nachgesetzt wurden. Ob dieser 3 Aufforstungsversuch Erfolg haben wird, werden die nächsten Monate zeigen.

Stand 19.09.2021

Es ist seit der Bepflanzung kein Fortschritt beim Bewuchs am Damm zu verzeichnen. Die Forstbehörde hat auf das Schreiben der Umweltanwaltschaft nicht reagiert.

Wir haben uns daher den aktuellen Stand angesehen und einen Bericht inklusive Fotos vom 19.09.2021 erneut an Gemeinde und Forstbehörde übermittelt.
https://www.waldschutz-pasching.at/wp-content/uploads/21-09-19_Aktueller-Stand-Aufforstungsmassnahmen.pdf

Stand 11.06.2021

Umweltanwalt Dr. Donat hat die durchgeführten Begleitmaßnahmen bei einer Begehung überprüft und die bis dato vorliegenden Unterlagen zum Pflegekonzept kritisch hinterfragt. Am 11.6.2021 wurden die Anmerkungen der Umweltanwaltschaft an die Forstbehörde übermittelt.
https://www.waldschutz-pasching.at/wp-content/uploads/2021-06-10_Ooe_Umweltanwalt-Anmerkungen_Begleitmassnahmen.pdf